BILDUNGSINFORMATION
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TOURISMUSFACHSCHULE |
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Wofür
bildet die Schule aus? Die Tourismusfachschule vermittelt eine erweiterte Allgemeinbildung und eine dreijährige Berufsausbildung, die schwerpunktmäßig zur Ausübung von Berufen in den Bereichen Tourismus, insbesondere im Reise- und Tourismusbüro sowie in Verpflegungsbetrieben befähigt. Während der Ausbildung wird großer Wert auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen, wie Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement sowie Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in Fremdsprachen gelegt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit betriebliche Organisationsprobleme unter Einsatz moderner Hilfsmittel zu lösen. Der
Weg in die Selbständigkeit Aufgrund der abgeschlossenen
schulischen beruflichen Ausbildung ist der Zugang zu verschiedenen gebundenen
Gewerben (für die selbständige Ausübung von Berufen gegeben, wie
beispielsweise zum
Ferner können Absolventen1
der Tourismusfachschule nach dem Nachweis fachlicher Tätigkeit2 und
der Ablegung
von Befähigungsnachweisprüfungen
u.a. Berechtigungen
zur selbständigen Ausübung von
weiteren Gewerben erwerben. 1Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Erläuterung gelten jeweils
auch in ihrer weiblichen Form. Tätigkeiten
als unselbständig Erwerbstätiger Für den Berufseinstieg im
Bereich der unselbständig Beschäftigten ist es für die Absolventen wichtig,
dass das Berufsausbildungsgesetz3 unter anderem für den Bereich des
Arbeitsrechtes, einschließlich der Kollektivverträge, einen Mindeststandard
vorsieht. Vor allem in Branchen, deren Kollektivverträge hinsichtlich der
Einstufung am Arbeitsplatz auf Lehrberufe abstellen und nicht auf
Schulausbildungen beziehungsweise nicht alle facheinschlägigen Schulformen
enthalten, gilt das Prüfungszeugnis einer
Tourismusfachschule auch als Nachweis
einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung
abgeschlossenen beruflichen Ausbildung. Eine
Zuordnung bestimmter "facheinschlägiger" Lehrabschlussprüfungen zu
den einzelnen berufsbildenden Schulen ist jedoch gesetzlich nicht normiert. Aus
den Zugängen der Absolventen der
Tourismusfachschule zu den Befähigungsnachweisen
für die im Vergleich zur schulischen beruflichen Ausbildung einschlägigen
Gewerbe kann jedoch auf die Facheinschlägigkeit geschlossen werden. Für
den Bereich der Tourismusberufe ist die Einschlägigkeit der schulischen
Ausbildung aus dem Befähigungsnachweis, beispielsweise für die Gastgewerbe,
abzuleiten. Für alle beruflichen Qualifikationen dieses Bereiches ist davon
auszugehen, dass die Absolventen der Tourismusfachschule die Voraussetzungen für
eine Einstufung am Arbeitsplatz erfüllen, die jedenfalls jener der für den
Zugang zum Gastgewerbe einschlägigen Lehrberufe entspricht (wie z.B. Hotel- und
Gastgewerbeassistent, Koch, Restaurantfachmann/Kellner)4. Für
den Bereich der kaufmännischen Berufe ist die Einschlägigkeit der schulischen
Ausbildung aus den Befähigungsnachweisen für das Handelsgewerbe und den
Handelsagenten abzuleiten. Für alle beruflichen Qualifikationen dieses
Bereiches ist davon auszugehen, dass die Absolventen der Tourismusfachschule die
Voraussetzungen für eine Einstufung am Arbeitsplatz erfüllen, die jedenfalls
jener der für den Zugang zum Handelsgewerbe einschlägigen kaufmännischen
Lehrberufe (wie zum Beispiel Bürokaufmann) entspricht. Ungeachtet
dieser gesetzlichen Bestimmungen, die für den Fall des Zustandekommens eines
Arbeitsvertrages gelten, steht es im Ermessen des potentiellen Arbeitgebers und
des potentiellen Arbeitnehmers, ein Arbeitsverhältnis zu begründen oder nicht. Für
Absolventen der Tourismusfachschule, die die Lehrabschlussprüfung in einem
Lehrberuf, der nicht der schwerpunktmäßigen Ausbildung der Schule in vollem
Umfang entspricht, ablegen wollen, oder für Schüler, die die Ausbildung an der
Tourismusfachschule nach Vollendung des 16. Lebensjahres abbrechen, besteht die Möglichkeit
der weiteren Ausbildung in einem Lehrverhältnis unter Anrechnung der schulmäßigen
berufsorientierten Ausbildung auf die festgesetzte Lehrzeit im Ausmaß von
maximal der Hälfte der Gesamtlehrzeit (für 3-jährige Lehrberufe daher maximal
11/2 Jahre). Die Anrechnung erfolgt auf Antrag in Verbindung mit der Anmeldung
des Lehrvertrags auf Grundlage eines Gutachtens des
Landes-Berufsausbildungsbeirates (siehe § 28 Abs.3 Berufsausbildungsgesetz).
Voraussetzung für diesen Antrag ist daher, dass bereits eine entsprechende
Vereinbarung mit einem konkreten Lehrbetrieb vorliegt. Für den Ersatz von
Lehrzeit aufgrund schulmäßiger Berufsausbildung an der Tourismusfachschule im
Sinne des § 28 Berufsausbildungsgesetz kommen z.B. folgende Lehrberufe in
Betracht: Konditor, Reisebüroassistent, Einzelhandelskaufmann. Für
Schulabbrecher ist auch die Anrechnung von Lehrzeiten auf die der
schwerpunktmäßigen Ausbildung der Schule entsprechenden Lehrberufe des
gastgewerblichen und kaufmännischen Bereichs möglich; z.B. Reisebüroassistent,
Koch. 3§34a
Berufsausbildungsgesetz Beschreibung der Berufsqualifikationen staatlich anerkannte berufsbildende mittlere
Lehranstalt Ausbildungshöhe
und -dauer: ab 9. Schulstufe, 3
Jahre Berufliche
Qualifikation Berufsberechtigung
aufgrund des
österreichischen Berufsausbildungsgesetzes
und der österreichischen Gewerbeordnung. Berufsfeld Absolventen
der Tourismusfachschule sind qualifizierte Mitarbeiter für die Fremdenverkehrs- und
Freizeitwirtschaft. Sie sind in den unterschiedlichsten touristischen
Dienstleistungsbereichen tätig. Ihre Einsatzbereiche umfassen alle
Betriebstypen, die Dienst1eistungen für "Gäste" erstellen wie Stadt-
und Ferienhotellerie, Gastronomiebetriebe, Catering, Kur-, Kongress- und
Tagungswesen sowie Sport-, Kultur- und Unterhaltungsbetriebe. Aufgrund einer
umfassenden kaufmännischen Ausbildung können sie auch in den
Verwaltungsbereichen anderer Branchen tätig sein. Fertigkeiten Absolventen
der Tourismusfachschule verfügen über die für den Tourismus- und
Gastronomiebereich praxisrelevanten Kenntnisse. und Fertigkeiten im Service (entsprechend
dem Berufsbild Restaurantfachmann), in der Küchenführung und -organisation
(entsprechend dein Berufsbild Koch), sowie in der Administration und
Kundenbetreuung (entsprechend dem Berufsbild Hotel- und Gastgewerbeassistent, Bürokaufmann
oder Reisebüroassistent) und haben eine allgemeine kaufmännische Ausbildung. 1Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Erläuterung gelten jeweils
auch in ihrer weiblichen Form. |